Handels- und Gesellschaftsrecht

Anfragen zum Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht richten Sie bitte während der üblichen Büro-Öffnungszeiten zunächst an Herrn Frank Kirn. Sie erreichen ihn unter:

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Mit dem Anteil, den Wirtschaft und Handel an unserem Leben haben, steigt auch die Bedeutung der entsprechenden Regelungen. Ein Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Experte unter anderem für nationales Handels- und internationales Kaufrecht, für alle rechtlichen Belange, die sich aus den verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen ergeben, aber auch für die Grundlagen von Bilanz- und Steuerrecht … und damit für ein modernes Unternehmen von großem Wert.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigen wir uns insbesondere mit

  • Rechtliche Betreuung bei Unternehmensgründungen
  • Umwandlung und Umstrukturierung
  • Haftung von Vorständen und Geschäftsführung
  • Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Unternehmenskauf
  • Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Handelsvertretern
Unternehmensgründung

Ganz gleich, ob Sie eine GmbH, GbR, OHG, AG, KG oder ein anderes Unternehmen gründen wollen. Wir prüfen, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Ihrer individuellen Situation die Geeignete ist und beraten Sie bei der Umsetzung der Gründung. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Gründung eines Unternehmens, wie etwa Haftungsfragen oder die Gewinn- und Stimmrechtsverteilung. Vielmehr bedenken wir auch die steuerlichen Unterschiede der verschiedenen Unternehmensformen, arbeitsrechtliche Fragen, gewerberechtliche Zulassungserfordernisse sowie Marken und Firmenbezeichnungen.

Gerne beraten wir Sie auch nach der Gründung in allen rechtlichen Belangen Ihres Unternehmens.

Es gibt mehrere Gründe, welche die Umwandlung oder Umstrukturierung eines Unternehmens erforderlich machen können. Zu denken ist dabei insbesondere an die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens sowie veränderte rechtliche oder steuerliche Rahmenbedingungen.

Wir klären ab, ob Ihr Unternehmen noch die für Sie passende Rechtsform hat und leiten gegebenenfalls unter Berücksichtigung steuerlicher, gesellschaftsrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Gesichtspunkte die entsprechenden Umwandlungs- und Umstrukturierungsschritte ein.

Geschäftsführer und Vorstände unterliegen nicht unbedeutenden Haftungsrisiken, deren sie sich selbst oft gar nicht bewusst sind. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Haftung gegenüber der Gesellschaft selbst (sogenannte Innenhaftung) oder der Haftung gegenüber Dritten (sogenannte Außenhaftung) handelt – Ausgangspunkt der Haftung des Vorstandes oder des Geschäftsführers ist in aller Regel eine begangene Pflichtverletzung.

Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände umfassend zu etwaigen Haftungsrisiken und unterstützen bei der Abwehr von unberechtigten Haftungsansprüchen. Die Gesellschaft und Gesellschafter beraten wir auf der anderen Seite, wenn Pflichtverletzungen von Geschäftsführern oder Vorständen im Raum stehen und kümmern uns um die Durchsetzung und Realisierung von Haftungsansprüchen.

Streitige Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern lassen sich nicht immer vermeiden. Die Gründe, die zu solchen Auseinandersetzungen führen, sind vielfältig und reichen von persönlichen Unverträglichkeiten bis hin zu unterschiedlichen Auffassungen über die Unternehmenskultur.

Wir beraten Sie zu Vermeidungs- sowie Beilegungsoptionen von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder Gesellschafterstämmen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.

Egal, ob Sie ein Unternehmen kaufen oder verkaufen wollen: Wir beraten Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Prüfung Ihres Vorhabens und arbeiten für Sie sämtliche für den Erwerb oder Verkauf erforderlichen Verträge aus.

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragstellungen, die im Bereich des Handelsvertreters von Relevanz sind. Wir begleiten Unternehmen und Handelsvertreter im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Handelsvertreterverträgen sowie der Abwehr und Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen. Auch bei der Überprüfung, Durchsetzung oder Aufhebung von Wettbewerbsverboten sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.